Hundeabgabe
Abgabepflichtig ist jeder, der im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält.
1. Anmeldung des Hundes: Jeder Hund muss bei der zuständigen Gemeinde angemeldet werden (§ 4 NÖ Hundehaltegesetz Abs. 1). Dies gilt auch bei einem Umzug in eine andere Gemeinde.
2. Sachkundenachweis: Bei der Anmeldung eines Hundes muss der Nachweis der allgemeinen Sachkunde (NÖ Hundepass) vorgelegt werden. Gibt es diesen zum Zeitpunkt der Hundeanmeldung noch nicht, ist dieser binnen sechs Monaten bei der Gemeinde nachzureichen. Bei Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential muss zusätzlich die erweiterte Sachkunde gemäß § 4 Abs. 6 NÖ Hundehaltegesetz vorgezeigt werden. Die allgemeine Sachkunde umfasst eine einstündige Information durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt (Gesundheit, Haltung, Pflege etc.) und eine zweistündige Information durch eine fachkundige Person (Gehorsam, Körpersprache des Hundes, etc.). Der NÖ Hundepass gilt auch als Nachweis für weitere Hundehaltungen und ist somit nur "einmal im Leben" zu absolvieren.
3. Haftpflichtversicherung: Beim Anmelden des Hundes muss von der Hundehalterin oder vom Hundehalter eine ausreichende Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von € 725.000,- pro Hund nachgewiesen werden.
4. Hundeabmeldung
Hinsichtlich jedes Hundes, welcher abgegeben worden, abhanden gekommen oder eingegangen ist, muss der Abgabenbehörde schriftlich eine Meldung erstattet werden.
Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine geführt werden. Anders verhält es sich bei Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential, diese müssen an öffentlichen Orten an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.
Termine für Vorträge zum NÖ Hundepass in unserer Nähe finden Sie auf der Homepage www.hunde-partner.at.
Es besteht auch die Möglichkeit den Nachweis der allgemeinen Sachkunde online über ein Webinar zu absolvieren, genauere Infos sowie Termine finden Sie unter www.noe-hundepass.at, https://hundesachkunde.com
Alle Rechte und Pflichten finden Sie im NÖ Hundehaltegesetz.