Biotonne:
Die Abfuhr der Biotonnen (120 l oder 240 l) erfolgt zweiwöchentlich, ab 6.00 Uhr früh. In den Wintermonaten - Jänner, Februar, November, Dezember, jedoch nur 4-wöchentliche Abfuhr.
Was_gehört_in_den_Biomüll.pdf herunterladen (0.06 MB)
Anstatt der Verwendung einer Biotonne können kompostierbare (biogene) Abfälle einer Eigenkompostierung zugeführt werden, wenn diese sachgemäß und im örtlichen Nahbereich erfolgt. Bei einer Abmeldung von der Biomüllabfuhr müssen alle biogenen abbaubaren Abfälle, die für eine Entsorgung durch die Biotonne vorgesehen sind, kompostiert werden!
Die ordnungsgemäße Kompostierung wird durch Organe der Gemeinde bzw. des Abfallwirtschaftsverbandes überprüft.
Hier das Formular für die Abmeldung der Biomüllabfuhr wegen Eigenkompostierung Formular_Befreiung_Biotonne_2_.pdf herunterladen (0.14 MB)
Hinweis des Reinhalteverbandes Grüne Tonne:
Biotonnen- Video