Tourismusstatistik

Die monatliche Tourismusstatistik ist jeweils spätestens am 15. an die Statistk Austria zu übermitteln. Das setzt die rechtzeitige Abgabe der Gästean- und -abmeldungen durch die Unterkunftgeber voraus.

Jedes Jahr mit Stichtag 31. Mai ist eine Erhebung der Beherbergungsbetriebe, Zimmer und Betten, für die Bundesanstalt Statistik Austria und für die zuständige Landesstelle (Amt der Landesregierung) erforderlich.

Zuständig

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