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Die Gemeinde Aspangberg-St.Peter ist eine Nicht-Kurortgemeinde.
Von der Entrichtung der Nächtigungstaxe sind aufgrund des NÖ Tourismusgesetzes 2023 befreit:
Auszugsweise:
a) Personen bis zum vollendeten 15. Lebensjahr
c) Personen, die aus Anlass des Schulbesuches nächtigen
g) Personen in Gästeunterkünften nach einem ununterbrochenen Aufenthalt von zwei Monaten
i) Personen, die in Schutzhütten im Sinne des § 111 Abs.2 Zi2 Gewerbeordnung 1994 mit überwiegendem Lagerbetrieb nächtigen (Wetterkoglerhaus am Hochwechsel).