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Grabstellengebühren auf 10 Jahre
für bis zu 1 Leiche und Urne € 150,--
für bis zu 2 Leichen und Urnen € 300,--
für bis zu 4 Leichen und Urnen € 600,--
für bis zu 2 Leichen von Kindern
(Kindergräber, Kinder bis 10 Jahre) € 150,--
für bis zu 4 Urnen € 150,--
Zuschläge:
für Randgräber 5 %
Eckgräber und Gräber an der Friedhofsmauer 10 %
Beerdigungsgebühren
Beerdigung einer Leiche in einem Erdgrab € 1.000,--
Beerdigung einer Urne in einem Erdgrab für Leichen € 400,--
Beerdigung einer Urne in einem Erdgrab für Urnen € 400.--
Beerdigung von Leichen von Kindern: die Hälfte der Gebührensätze
Bei Erdgräbern mit Deckel (blinde Grüfte) erhöht sich die jeweilige Gebühr um € 500,--
Bei Beerdigungen außerhalb der Dienstzeit erhöht sich die jeweilige Gebühr um 25%
Benützung der Leichenkammer für jeden angefangenen Tag € 60,--
Benützung der Aufbahrungshalle für jeden angefangenen Tag € 45,--
Verlängerungsgebühren
Die weitere Verlängerung des Benützungsrechtes auf 10 Jahre ist mit dem gleichen Betrag festgesetzt, der für solche Gräber als Grabstellengebühr zu entrichten ist.
Friedhofsgebührenordnung ab 1.1.2024 (852 KB) - .PDF